Gastbeitrag: Dem Chorgesang lauschen auf dem Fahrrad – auf die Lautstärke kommt es an
Auf Deutschlands Straßen sind viele Radfahrer unterwegs – 46% aller Radfahrer unter 34, fast jeder Zweite, vertreibt sich dabei die Zeit mit ein wenig Musik. Doch ist das auch erlaubt?
Umweltgeräusche müssen wahrnehmbar sein
Als Orientierung dient hier ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 1987. Verhandelt wurde hier der Fall eines Walkmanträgers. Laut Gericht müsse ein Radfahrer dafür sorgen, dass die eingestellte Lautstärke nicht zu hoch ist. Hup- und Klingelgeräusche sowie Sirenen müssen wahrgenommen werden können. Radfahrer die mit Kopfhörer unterwegs sind und einen Unfall verursachen können ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verlieren. …
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